Häufig gestellte Fragen zur Ergotherapie

Ergotherapie ist eine systemische Therapieform, die sich mit der Ausführung von Aktivitäten und Betätigungen und deren Auswirkung auf den Menschen und dessen Umwelt befasst.

Der Deutsche Verband der Ergotherapeuten e. V. (DVE) definiert Ergotherapie so:
Ergotherapie unterstützt und begleitet Menschen jeden Alters, die in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt oder von Einschränkung bedroht sind. Ziel ist, sie bei der Durchführung für sie bedeutungsvoller Betätigungen in den Bereichen Selbstversorgung, Produktivität und Freizeit in ihrer persönlichen Umwelt zu stärken.
Hierbei dienen spezifische Aktivitäten, Umweltanpassung und Beratung dazu, dem Menschen Handlungsfähigkeit im Alltag, gesellschaftliche Teilhabe und eine Verbesserung seiner Lebensqualität zu ermöglichen. (DVE 08/2007)

Ergotherapie ist ein anerkanntes Heilmittel, das in der Heilmittel-Richtline (HeilM-RL) festgeschrieben ist und von jedem Arzt verordnet werden kann. Die Kosten der Ergotherapie werden nach ärztlicher Heilmittelverordnung (Rezeptvordruck 18) von den gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungen, den Berufsgenossenschaften oder der Unfallversicherung übernommen.

Ja, Ihr Arzt kann Ergotherapie auch als Hausbesuch verordnen, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht. Das kann z.B. nach einem Schlaganfall gegeben sein, wenn die Person lernen will, den Haushalt wieder zu bewältigen. Oder bei einer Angststörung, wenn die Person das Haus nicht mehr verlassen kann. Oder bei einer Demenzerkrankung, wenn es darum geht Orientierungshilfen zu schaffen und Wohnraumanpassungen durchzuführen. Oder bei einem Kind mit AD(H)S, das in der Schule lernen will, sich in die Gruppe einzufügen und aufmerksam dem Unterricht zu folgen.

Eine gültige Verordnung im Regelfall, beinhaltet folgende Angaben (Muster 18 siehe unten):

  1. Patient – alle Daten von der Krankenversichertenkarte
  2. Arzt – Betriebsstättennummer (BSNR) und Lebenslange Arztnummer (LANR)
  3. Austellungsdatum dieser Verordnung
  4. Erstverordnung ankreuzen, wenn erstmals das Heilmittel für die aktuelle Diagnose verordnet wird oder wenn nach 12-Wöchiger Unterbrechung ein neuer Regelfall vorliegt Folgeverordnung ankreuzen, nach Erstverordnung alle weiteren im Regelfall
  5. Bei Bedarf kann der Behandlungsbeginn später datiert werden, wenn die Behandlung nicht innerhalb von 14 Tage nach Ausstellung der Verordnung begonnen werden kann
  6. Hausbesuch Ja oder Nein ankreuzen
  7. 10 x für die Verordnungsmenge eintragen
  8. Heilmittel auswählen:
    Psychisch-funktionelle Behandlung oder
    Sensomotorisch-perzeptive Behandlung oder
    Hirnleistungstraining/ neuropsychologisch orientierte Behandlung
    oder Motorisch-funktionelle Behandlung
  9. 1-2 x pro Woche eintragen
  10. Indikationsschlüssel auswählen:
    PS 1 – PS 5 bei Psychischen Störungen oder
    EN 1 – EN 4 bei Erkrankungen des Nervensystems oder
    SB 1 – SB 7 bei Erkrankungen des Stütz- und Bewegungssystems
  11. Den ICD-10-Code der Diagnose und ggf. einer zweiten Diagnose
  12. Die Diagnose kann, muss aber nicht mehr ausgeschrieben werden.
    Die Leitsymptomatik muss immer eingetragen sein. z.B. „Einschränkungen in der Selbstversorgung, in der Alltagsbewältigung und in der zwischenmenschlichen Interaktion“.
  13. Unterschrift und Stempel des verordnenden Arztes
Muster18_Ergotherapie_Regelfall

Eine gültige Verordnung außerhalb des Regelfalls, beinhaltet folgende Angaben (Muster 18 siehe unten):

  1. Patient – alle Daten von der Krankenversichertenkarte
  2. Arzt – Betriebsstättennummer (BSNR) und Lebenslange Arztnummer (LANR)
  3. Austellungsdatum dieser Verordnung
  4. Erstverordnung ankreuzen, wenn erstmals das Heilmittel für die aktuelle Diagnose verordnet wird oder wenn nach 12-Wöchiger Unterbrechung ein neuer Regelfall vorliegt Folgeverordnung ankreuzen, nach Erstverordnung alle weiteren im Regelfall
  5. Bei Bedarf kann der Behandlungsbeginn später datiert werden, wenn die Behandlung nicht innerhalb von 14 Tage nach Ausstellung der Verordnung begonnen werden kann
  6. Hausbesuch Ja oder Nein ankreuzen
  7. 10 x für die Verordnungsmenge eintragen
  8. Heilmittel auswählen:
    Psychisch-funktionelle Behandlung oder
    Sensomotorisch-perzeptive Behandlung oder
    Hirnleistungstraining/ neuropsychologisch orientierte Behandlung
    oder Motorisch-funktionelle Behandlung
  9. 1-2 x pro Woche eintragen
  10. Indikationsschlüssel auswählen:
    PS 1 – PS 5 bei Psychischen Störungen oder
    EN 1 – EN 4 bei Erkrankungen des Nervensystems oder
    SB 1 – SB 7 bei Erkrankungen des Stütz- und Bewegungssystems
  11. Den ICD-10-Code der Diagnose und ggf. einer zweiten Diagnose
  12. Die Diagnose kann, muss aber nicht mehr ausgeschrieben werden.
    Die Leitsymptomatik muss immer eingetragen sein. z.B. „Einschränkungen in der Selbstversorgung, in der Alltagsbewältigung und in der zwischenmenschlichen Interaktion“.
  13. Die Medizinische Begründung, z.B. „Schwere der Erkrankung, eine Unterbrechung würde zur Verschlechterung der Symptomatik führen“.
  14. Unterschrift und Stempel des verordnenden Arztes
Muster18_Ergotherapie_AußerhalbRegelfall

Das PsychErgo-Konzept ist ein integratives ergotherapeutisches Behandlungskonzept für die wirksame, individualisierte, klientenzentrierte und betätigungsbasierte Ergotherapie von Menschen mit psychischen Erkrankungen.

Das PsychErgo-Konzept wurde von André Sorge und Winfried Kümmel im Jahr 2011 entwickelt und seither stetig optimiert. Das Besondere an dieser Ergotherapie ist, dass der Klient durch eine vertragsbasierte Arbeitsweise lernt sich bewusst wahrzunehmen, Entscheidungen zu treffen und eigenverantwortlich zu Handeln. Das befähigt ihn seine Ressourcen zu aktivieren und seine Kompetenzen weiter zu entwickelt.

Das PsychErgo-Konzept ist auch ein praxisbezogenes Fort- und Weiterbildungskonzept, mit dem Schwerpunkt Ergotherapeutinnen Wissen und Fertigkeiten praktisch zu vermitteln, damit sie mit umfassender Fach- und Sozialkompetenz ausgestattet eine bedarfsgerechte, individualisierte Ergotherapie von psychisch erkrankten Menschen durchführen können. Mehr erfahren können Sie unter: www.psychergo-institut.de

Die psychisch-funktionelle Behandlung, ist eine Maßnahme der Ergotherapie. Sie dient der gezielten Therapie krankheitsbedingter Störungen der psychosozialen und sozioemotionalen Funktionen und den daraus resultierenden Fähigkeitsstörungen.

Die sensomotorisch-perzeptive Behandlung, ist eine Maßnahme der Ergotherapie. Sie dient der gezielten Therapie krankheitsbedingter Störungen der sensomotorischen und perzeptiven Funktionen mit den daraus resultierenden Fähigkeitsstörungen.

Das Hirnleistungstraining bzw. die neuropsychologisch orientierte Behandlung, ist eine Maßnahme der Ergotherapie. Sie dient der gezielten Therapie krankheitsbedingter Störungen der neuropsychologischen Hirnfunktionen, insbesondere der kognitiven Störungen und der daraus resultierenden Fähigkeitsstörungen.

Die motorisch-funktionelle Behandlung, ist eine Maßnahme der Ergotherapie. Sie dient der gezielten Therapie krankheitsbedingter Störungen der motorischen Funktionen, mit und ohne Beteiligung des peripheren Nervensystems, und der daraus resultierenden Fähigkeitsstörungen.

Neurofeedback ist eine computergestützte Trainingsmethode, bei der dem Patienten ausgewählte Parameter der eigenen Gehirnaktivität, über die man für gewöhnlich keine Wahrnehmung hat, wahrnehmbar gemacht werden. Dafür bekommt das Gehirn über Monitor und Lautsprecher gespiegelt, was es gerade tut (Feedback).

Durch diese Rückmeldung lernen die Patienten ihre Gehirnaktivität selbst besser zu regulieren. Viele Krankheiten, Störungen oder ungewollte Verhaltensmuster sind auf Fehlregulierung der Gehirnaktivität zurückzuführen. Mit Neurofeedback können Klienten lernen, diese Fehlregulationen besser auszugleichen und zu mehr Funktionsfähigkeit zu finden. Mehr bei EEG Info ( Link mit EEG Info verbinden: https://www.eeginfo-neurofeedback.de/neurofeedback/was-ist-neurofeedback/was-ist-neurofeedback.html )
Wir nutzen in der Praxis das Othmerverfahren von EEG Info.
Gezieltes Training des Klienten soll die natürliche Selbstregulationsfähigkeit seines Gehirns dauerhaft wiederherstellen.

Neurofeedback ist ein wirksames Therapiemedium das bei einer Vielzahl von Krankheiten und Störungen helfen kann. Die Erfahrungen zeigen eine Wirksamkeit z.B. bei Migräne, Erschöpfungszuständen (Burnout-Syndrom), Schlafstörungen, Depression, Aufmerksamkeitsstörungen (AD(H)S), Angststörungen, Epilepsie.

Das Job-Coaching ist eine professionelle Qualifizierungs-Maßnahme für schwerbehinderte Menschen. Es werden persönliche und arbeitsrelevante Kompetenzen des Arbeitnehmers direkt am Arbeitsplatz trainiert. Vorgesetzte und Kollegen werden angeleitet, um eine optimale Zusammenarbeit zu ermöglichen. Bei Bedarf können Arbeitsplatzanpassungen vorgenommen werden.

Meine Mitarbeiterinnen und ich führen seit über 15 Jahren Job-Coaching durch. Wir haben ein breites Erfahrungsspektrum in den unterschiedlichsten Bereichen der Arbeitswelt.

Wenn Sie ein Job-Coaching benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an den Landeswohlfahrtsverband-Hessen (LWV).

Ausführliche Informationen finden Sie auf der Internetseite des Integrationsamtes des LWV-Hessen.

Rufen Sie uns an und sprechen auf den Anrufbeantworter, wann Sie unter welcher Telefonnummer gut erreichbar sind. Sagen Sie uns auch, was auf der ärztlichen Verordnung steht: z.B. “10 x Sensomotorisch-perzeptive Behandlung, 1-2 x pro Woche, als Hausbesuch”. So können wir leichter einen Termin finden. Wir rufen Sie schnellstmöglich zurück.

Alternativ können Sie auf unserer Praxis-Website über KONTAKT eine E-Mail schreiben.

Wir sind sehr bemüht Ihnen schnell einen Therapieplatz zu ermöglichen. Bitte haben Sie Verständnis, wenn Wartezeiten entstehen, weil erst die Behandlung eines anderen Klienten abgeschlossen werden muss.

Damit die Anschlussbehandlung nach einem Klinikaufenthalt möglichst nahtlos funktioniert, rufen Sie uns schon eine Woche vor Entlassung an. Sie erhalten in der Klinik eine Ergotherapieverordnung des sogenannten Entlassungsmanagements.

Meine Mitarbeiterinnen und ich haben in Aus- und Fortbildung sowie Weiterbildungen sehr viele Behandlungsmethoden erlernt und wenden diese regelmäßig an. Das Besondere an der individualisierten Ergotherapie ist, dass der Mensch wichtiger ist als die Methode. Das bedeutet, erst nach gründlicher Anamnese wählen wir die passenden Methoden und Therapiemedien aus. Wissenschaftlich betrachtet folgen wir einem Top-Down-Ansatz.